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Übersicht
Warum wird geeicht?
Die Eichung von Messgeräten dient seit langer Zeit dem Schutz des Verbrauchers, insbesondere dort, wo
dieser eine messbare Leistung bezieht. Solche Leistungen sind beispielsweise das Gewicht von
Lebensmitteln, das Volumen von Wasser und Benzin oder messbare Energiemengen wie beim Bezug von
Gas, Elektrizität oder thermischer Energie (Wärme). Geeicht werden also alle gewerblich genutzten
Messgeräte wie Waagen, Wasser- und Gasuhren und Stromzähler.
1921 trat das "Gesetz über Prüfung und Beglaubigung von Fieberthermometern" in Kraft. In der Folgezeit bis
1939 wurden ca. 92,5 Millionen Fieberthermometer in der Ilmenauer Eichbehörde geprüft, die zu 90 % für den
Export bestimmt waren. Das Eichen von Fieberthermometern ist heute nicht mehr vorgeschrieben. Von der
immer geringer werdenden Zahl der Flüssigkeits-Glas-Thermometer werden in der Eichbehörde Ilmenau
lediglich noch Thermometer für die Anwendung in Apotheken geeicht.
Was ist Eichen?
Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes
durch die zuständige Behörde. Bei der eichtechnischen Prüfung wird geprüft, ob die Bauvorschriften für das
Messgerät eingehalten werden und ob es vorgegebene Messwerte innerhalb der Eichfehlergrenze richtig
anzeigt.
Quelle: Mitglieder des Fördervereins "Thermometermuseum Geraberg" e.V. und Frau Lamprecht, Zentrum für Thüringer Landeskultur e.V.